Rettungsgasse rettet Leben!

Schnelle Hilfe ist nach einem Unfall lebenswichtig. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, entsteht Stau. Für die Unfallopfer kann es gefährlich werden, wenn die Rettungskräfte mitten im Stau stecken bleiben. Hier zählt jede Sekunde! Nach § 11 Abs. 2 StVO muss auf mehrspurigen Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit oder stehendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden. In der Fahrschule wird dies gelehrt.

 

Wie diese zu bilden ist, wissen viele Autofahrer aber nicht genau und sind sich dabei unsicher. Deshalb wollen wir dem im Nachfolgenden Abhilfe schaffen und aufzeigen, wie eine Rettungsgasse zu bilden ist.

 

Grundsätzlich gilt: Die Rettungsgasse wird zwischen der äußerst linken und der deneben liegenden rechten Spur gebildet. Dabei muss vorausschauend gefahren und genug Platz zum Vordermann gelassen werden. Das Auto wird parallel zum verkehr ausgerichtet.

So wird die Rettungsgasse gebildet

Zweispurig

Bei einer zweispurigen Straße wird die Rettungsgasse in der Mitte gebildet. Die Autos auf der linken Spur fahren nach links, die auf der rechten Spur nach rechts.

Drei- oder mehrspurig

Bei drei- oder mehrspurigen Straßen verläuft die Rettungsgasse zwischen der äußerst linken Spur und der rechts daneben. Die Autos auf der linken Spur fahren nach links, die auf den Spuren rechts daneben jeweils nach rechts.

Autobahnauffahrten

Autobahnauffahrten sollen bis zur Rettungsgasse freigelassen werden, so dass auch von hier die Rettungskräfte die Fahrbahn passieren und anschließend in die Rettungsgasse einfahren können.

Kreuzungen

An roten Ampeln und Stopschild darf vorsichtig in die Kreuzung eingefahren werden. Dadurch kann den hinteren Autos Platz verschafft werden, dass auch diese zur Seite fahren können. Das Auto dabei egrade ausrichten.

- Seit 2012 Pflicht in Deutschland, Österreich, Tschechien und Ungarn

- Bei Nicht-Bildung der Rettungsgasse, mindestens 200 Euro Bußgeld und 2 Punkte im Verkehrszentralregister möglich

- Standstreifen bietet keine Alternative zur Rettungsgasse (z.B. blockiert durch liegengebliebene Fahrzeuge)

- Rettungsgasse darf ausschließlich von Rettungsfahrzeugen befahren werden

- Das Durchfahren der Rettungsgasse hinter einem Einsatzfahrzeug wird mit einem Bußgeld geahndet

- Die Rettungsgasse nicht schließen, bevor der Verkehr wieder eindeutig fließt, es können noch Einsatzfahrzeuge folgen!

Auszug der StVO:
https://dejure.org/gesetze/StVO/11.html

 

Weiterführende Informationen und Bußgeldkatalog:
http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/11-stvo/

Letzte Aktualisierung: 30.11.2023